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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 32/2025
Aus den Gemeinden
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Straßenreinigungspflicht in Dünfus gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

Liebe Dimmeser,

wir möchten unser Dimmes für auswärtige Gäste aber auch uns selber stets in einem sauberen und einladenden Zustand präsentieren. Dazu wurde bereits 1974 eine Satzung erlassen, die die Reinigungspflicht der Grundstücke innerhalb der Gemeinde regelt.

Ein großes Lob an fast alle, die im Rahmen der Straßenreinigungspflicht mitwirken und Ihre Grundstücke entsprechend pflegen und sauber halten.

Aus dem Anlass der anstehenden Kirmes vom 22.08.2025 bis 25.08.2025 sowie dem Bezirksbundesfest des Schützenbundes Maria Laach, welches der Schützenverein im nächsten Jahr am 2. Wochenende im August ausrichtet und gleichzeitig sein 150-jähriges Vereinsjubiläum feiert, möchte ich hier besonders diejenigen, die der Pflicht in letzter Zeit nicht nachgekommen sind motivieren, dies kurzfristig in Angriff zu nehmen und freundlich an die Satzung erinnern, die man sich im Detail auch unter https://www.kaisersesch.de/verwaltung/ortsgemeinden/duenfus/satzungen/ ansehen kann.

Es spielt hierfür keine Rolle, ob Euer Grundstück bebaut ist oder nicht. Zu der Reinigungspflicht gehören unter anderem

  • entfernen von Kehricht, Unkraut/Gras, Laub, Papier und sonstigem Unrat
  • säubern von Straßenentwässerungseinläufen, Schächten und Rinnen
  • Entfernung von Verschmutzungen durch Haustiere
  • Rückschnitt von überhängenden Ästen auf Gemeindegrundstücken und freischneiden des Lichtraumprofils, damit Fußgänger nicht verletzt und auch Fahrzeuge aller Art nicht gehindert oder gar beschädigt werden

Nach unserer Straßenreinigungssatzung umfasst die Verpflichtung Gehwege und Straßen bis zur Straßenmitte.

Bitte achtet bei Euren Reinigungsarbeiten darauf, dass Schmutz, Kehricht und Unrat nicht in die Straßeneinläufe gelangen. Hierdurch könnte sonst bei starken Regenereignissen der Ablauf von Oberflächenwasser beeinträchtigt werden.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn Ihr durch diese Mitteilung angeregt werdet eine Verbesserung der Sauberkeit unserer schönen Gemeinde zu erzielen, insbesondere diejenigen, die der Pflicht schon länger oder gar vielleicht noch nie nachkamen, hier aktiv werden und ein solcher Aufruf vielleicht in Zukunft sogar hinfällig wird.

Weniger schön wäre es für alle, wenn ich die Regelungen der Satzung bei Weigerungen mit entsprechendem Nachdruck durchsetzen müsste. Dazu nachfolgende Informationen:

Bei nicht kooperativem Verhalten möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass Verstöße Ordnungswidrigkeiten darstellen und diese seitens der Gemeindeverwaltung mit einer Geldstrafe von bis zu 250,00 EUR geahndet werden können.

Außerdem obliegt der Gemeindeverwaltung das Recht, betreffende Grundstücke durch Beauftragung eines Unternehmers in Ordnung bringen zu lassen und die Kosten dafür einzufordern.

Ich bin mir jedoch sicher, dass betroffene Dimmeser vorhergehende Maßnahmen genauso vermeiden wollen für eine Sache, die für Euch selber selbstverständlich sein sollte und werde diejenigen, die hier nicht reagieren, sonst auch in nächster Zeit persönlich ansprechen und auf diese Pflicht und mögliche Konsequenzen hinweisen.

Dünfus, 04.08.2025
Dirk Becker, Ortsbürgermeister