Das Kurzprotokoll wurde in der vorletzten Ausgabe des Mitteilungsblattes unvollständig abgedruckt. Das korrigierte Kurzprotokoll kann nachfolgend eingesehen werden.
| Gremien | Ortsgemeinderat Binningen Ortsgemeinde Binningen |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Binningen |
| Sitzung am | 22.07.2024 |
| Sitzungsort | 56754 Binningen |
| Sitzungsraum | Rosenthalhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:30 Uhr |
| Sitzungsende | 22:00 Uhr |
Tagesordnung:
Information über ein Bürgerbegehren zum Thema Windkraft
Der Ortsgemeinderat wurde über ein mögliches Bürgerbegehren zum Thema Windkraft informiert.
Informationen über den Wirtschaftswegebau
Der Ortsgemeinderat wurde über den Wirtschaftswegebau informiert.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Binningen
| a) | Information |
| b) | Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters |
| c) | Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten |
| d) | Beratung und Beschlussfassung über die übrigen Regelungen der Hauptsatzung |
Der Ortsgemeinderat Binningen beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Binningen.
Der vollständige Wortlaut der Satzung wird im Mitteilungsblatt „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgegeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten in Rosenthalhalle Binningen
„Der Ortsgemeinderat Binningen beschließt den Auftrag für die Instandsetzung der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen in der Rosenthalhalle Binningen an die Fa. H.-G. Germayer KG aus 56829 Kail zu erteilen. Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Gewerbetafel am Ortseingang Binningen
Der Ortsgemeinderat hat über die Errichtung einer Gewerbetafel beraten.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.