Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen.
Die Straßenreinigungspflicht für öffentliche Straßen, Wege, Gehwege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist durch die Satzung auf die Eigentümer und Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch die öffentlichen Straßen erschlossen werden oder daran angrenzen, übertragen.
Gem. § 5 der Satzung umfasst das Reinigen der Straßen auch die Entfernung von Kehricht, Unrat und Wildkräutern aus den Straßenrinnen.
Auch sollten Hecken und Sträuchern, die in den Straßenraum hineinragen, regelmäßig zurückgeschnitten werden.
Ich bitte daher alle Eigentümer sich zeitnah um diese Angelegenheit zu kümmern.