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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 33/2026
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung ​​​​​​​Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst Bebauungsplan „Kesselwies“ - Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch -

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst

Bebauungsplan „Kesselwies“

- Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch -

Offenlage/öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Internet

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kesselwies“ der Ortsgemeinde Forst einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, artenschutzrechtliche Voruntersuchung sowie Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

Freitag, 21.08.2026

bis einschließlich

Montag, 21.09.2025

im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Forst – Offenlage des Bebauungsplanes Kesselwies“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten

Montag:

 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

Anlass und Aufgabenstellung

Methodik der naturschutzfachlichen Untersuchungen

Beschreibung des Vorhabens

Darstellung der Festsetzungen im Bebauungsplan

Aussagen zu Abfluss des Niederschlagwassers, Erschließung und Wegenetz und zum Abstand zu Waldflächen

Aussagen zur Planung vernetzter Biotopsysteme (PVB)

Darstellung der  Schutzgebiete und Schutzobjekte unterschieden in Internationale Schutzgebiete / Nationale Schutzgebiete

Aussagen zum Biotopkataster

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter, Auswirkungen des Planvorhabens und Möglichkeiten der Vermeidung

Schutzgüter Flora und Fauna

Schutzgüter Boden, Fläche und Wasser

Schutzgut Klima und Luft

Schutzgut Landschaftsbild und Erholfunktion

Schutzgut Mensch

Schutzgut Kultur und Sachgüter

Aussagen zu Emissionen, Abfälle und Abwasser und schwere Unfälle und Katastrophen

Darstellung der Wechselwirkungen

Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen

Zusammengefasste Gegenüberstellung der Schutzgüter-Beeinträchtigungen und der Vermeidungs-/ Ausgleichsmaßnahmen

Darstellung der Status-Quo-Prognose

Hinweise zu Planungsalternativen

Beschreibung der technischen Verfahren der Umweltprüfung und Datenerhebung

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt

Allgemein verständliche Zusammenfassung

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Generaldirektion Landesarchäologie, 16.01.2025 (Hinweis über Vorliegen von archäologischen Fundstellen und über Durchführung einer archäologischen Untersuchung des Plangebietes vor Beginn der Umsetzung des Planungsvorhabens.)

Landesamt für Geologie und Bergbau, 28.01.2025 (Informationen zum Bodenschutz sowie Hinweis zum Geologiedatengesetz.)

Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 29.01.2025 (Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsbilanz sowie Starkregenversorgung.)

Kreisverwaltung Cochem-Zell – Landesplanung Bauleitplanung, 10.02.2025 (Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde bzgl. der Neufassung des Flächennutzungsplans, Hinweis der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde zu Bodenschutz, Hinweis der Unteren Denkmalbehörde zu archäologischen Funden, Hinweis zum Brandschutz und zur Wasserversorgung.)

Kreiswerke Cochem-Zell Wasserversorgung, 25.08.2021 und 06.01.2025 (Hinweis zu Versorgungsleitungen und zur Errichtung einer leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung.)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 07.02.2025 (Hinweis zu agrarstrukturellen Nachteilen aufgrund Ausweisung von landwirtschaftlichen Flächen für den Wohnungsbau.)

Plangebiet/Planumfang

Der Bebauungsplan „Kesselwies“ umfasst die Grundstücke

Gemarkung Forst

Flur 6 Flurstücke 71/1 tlw. (Weg), 78 tlw., 79 tlw. (Weg) und 80

Flur 7 Flurstücke 130 tlw. (Weg) und 132 tlw. (Wiesenweg)

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.

Forst, 10.08.2026
Ortsgemeinde Forst
Patrick Oehlers, Ortsbürgermeister