Offenlage/öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Internet
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kesselwies“ der Ortsgemeinde Forst einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, artenschutzrechtliche Voruntersuchung sowie Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
Freitag, 21.08.2026
bis einschließlich
Montag, 21.09.2025
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Forst – Offenlage des Bebauungsplanes Kesselwies“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4, § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
| • | Anlass und Aufgabenstellung | |
| • | Methodik der naturschutzfachlichen Untersuchungen | |
| • | Beschreibung des Vorhabens | |
| • | Darstellung der Festsetzungen im Bebauungsplan | |
| • | Aussagen zu Abfluss des Niederschlagwassers, Erschließung und Wegenetz und zum Abstand zu Waldflächen | |
| • | Aussagen zur Planung vernetzter Biotopsysteme (PVB) | |
| • | Darstellung der Schutzgebiete und Schutzobjekte unterschieden in Internationale Schutzgebiete / Nationale Schutzgebiete | |
| • | Aussagen zum Biotopkataster | |
| • | Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter, Auswirkungen des Planvorhabens und Möglichkeiten der Vermeidung | |
| • | Schutzgüter Flora und Fauna | |
| • | Schutzgüter Boden, Fläche und Wasser | |
| • | Schutzgut Klima und Luft | |
| • | Schutzgut Landschaftsbild und Erholfunktion | |
| • | Schutzgut Mensch | |
| • | Schutzgut Kultur und Sachgüter | |
| • | Aussagen zu Emissionen, Abfälle und Abwasser und schwere Unfälle und Katastrophen | |
| • | Darstellung der Wechselwirkungen | |
| • | Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen | |
| • | Zusammengefasste Gegenüberstellung der Schutzgüter-Beeinträchtigungen und der Vermeidungs-/ Ausgleichsmaßnahmen | |
| • | Darstellung der Status-Quo-Prognose | |
| • | Hinweise zu Planungsalternativen | |
| • | Beschreibung der technischen Verfahren der Umweltprüfung und Datenerhebung | |
| • | Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt | |
| • | Allgemein verständliche Zusammenfassung | |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
| • | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Generaldirektion Landesarchäologie, 16.01.2025 (Hinweis über Vorliegen von archäologischen Fundstellen und über Durchführung einer archäologischen Untersuchung des Plangebietes vor Beginn der Umsetzung des Planungsvorhabens.) |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau, 28.01.2025 (Informationen zum Bodenschutz sowie Hinweis zum Geologiedatengesetz.) |
| • | Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 29.01.2025 (Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsbilanz sowie Starkregenversorgung.) |
| • | Kreisverwaltung Cochem-Zell – Landesplanung Bauleitplanung, 10.02.2025 (Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde bzgl. der Neufassung des Flächennutzungsplans, Hinweis der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde zu Bodenschutz, Hinweis der Unteren Denkmalbehörde zu archäologischen Funden, Hinweis zum Brandschutz und zur Wasserversorgung.) |
| • | Kreiswerke Cochem-Zell Wasserversorgung, 25.08.2021 und 06.01.2025 (Hinweis zu Versorgungsleitungen und zur Errichtung einer leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung.) |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 07.02.2025 (Hinweis zu agrarstrukturellen Nachteilen aufgrund Ausweisung von landwirtschaftlichen Flächen für den Wohnungsbau.) |
Plangebiet/Planumfang
Der Bebauungsplan „Kesselwies“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Forst
Flur 6 Flurstücke 71/1 tlw. (Weg), 78 tlw., 79 tlw. (Weg) und 80
Flur 7 Flurstücke 130 tlw. (Weg) und 132 tlw. (Wiesenweg)
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.