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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 33/2026
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Düngenheim am 06.08.2026 hat der Ortsgemeinderat auf Antrag der Horst Bioenergie GmbH beschlossen, eine 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Düngenheim“ durchzuführen.

Diese 2. Änderung beinhaltet lediglich die Anpassung der Gebäudehöhen an den vorgesehenen Standorten des Fermenters bzw. des Pufferspeichers auf 18,50 m bzw. 25,50 m über dem natürlichen Gelände bzw. dem Geländean- und -abtrag.

Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Düngenheim, den 10.08.2026
Ortsgemeinde Düngenheim
Mike Kaiser, Ortsbürgermeister