| Gremien | Ortsgemeinderat Kalenborn Ortsgemeinde Kalenborn |
| Status: | Sitzung: |
| öffentlich/nichtöffentlich | 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Kalenborn |
| Sitzung am | 15.08.2022 |
| Sitzungsort | 56759 Kalenborn |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kalenborn |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 19:47 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur notwendigen Erweiterung der Kindertagesstätte Masburg
Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der Ausbauart in der Bergstraße/Büchelweg
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt, die Straße „Büchelweg“ mit einer Mittelrinne ausbauen zu lassen; links und rechts hiervon soll die Straße asphaltiert werden. An den Seiten sollen Bordsteine gesetzt werden. In der „Bergstraße“ sollen außen Bordsteine und davor Betonsteinrinnen gesetzt und die Fahrspur in der Mitte asphaltiert werden.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Auf'm Alten Garten" bzgl. der Dacheindeckung auf dem Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 7 Nr. 837
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt der Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Auf’m Alten Garten“ bezüglich der Dacheindeckung auf dem Grund-stück Gemarkung Kalenborn, Flur 7 Nr. 837 zuzustimmen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Auf'm Alten Garten" zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Gemarkung Kalenborn, Flur 7 Nr. 831
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn stimmt dem vorliegenden Abweichungsantrag zur Errichtung einer Stützmauer außerhalb der Baugrenze auf dem Grundstück Gemarkung
Kalenborn Flur 7 Nr. 831 wie beantragt zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Grundstücksangelgenheit
Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ersten Beigeordneten eingesehen werden.