| Gremien | Ortsgemeinderat LandkernOrtsgemeinde Landkern |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern |
| Sitzung am | 23.06.2026 |
| Sitzungsort | 56814 Landkern |
| Sitzungsraum | Eifelgoldhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 22:30 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept inkl. Maßnahmenkatalog
„Der Gemeinderat Landkern stimmt dem vorgestellten Dorferneuerungskonzept mit Erläuterungsbericht, Plänen und Maßnahmenübersicht zu. Die Maßnahmenübersicht wird um die Position „Notfallmanagement“ ergänzt. Er nimmt ferner zustimmend zur Kenntnis, dass etwaige Anmerkungen und Anforderungen der einzelnen behördlichen Beteiligten zum Konzept berücksichtigt werden und ggf. eine Anpassung in Abstimmung mit dem Büro Stadt-Land-plus GmbH und der Dorferneuerungsbeauftragten erfolgt. Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat einen Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde zu stellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Landkern an der L 100"
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, das Bauleitplanverfahren im Bereich „Frühberg“ mit folgenden Anpassungen fortzuführen:
Die Abgrenzung des Solargebietes soll aufgrund der vorliegenden Bedenken der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geändert werden. Grundsätzlich sollen Flächen im südlichen Bereich des Plangebietes aufgrund der hohen Ackerzahlen herausgenommen werden. Stattdessen soll das Plangebiet im nördlichen Bereich entlang der L 52 erweitert werden. Die genaue Abgrenzung wird nach dem Abstimmungsgespräch mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Planung wird dahingehend geändert, dass keine PV-Anlagen zulässig sind, sondern lediglich Batteriespeicheranlagen einschl. der erforderlichen Nebenanlagen. Die Ausweisung des Bebauungsplanes soll daher von einem „Sondergebiet Solaranlagen“ in ein Sondergebiet „Speicheranlagen“ abgeändert werden. Sollte bezüglich des einzuhaltenden Waldabstandes keine Einigung mit dem Forstamt Cochem erzielt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Angelegenheit mit der Zentralstelle der Forstverwaltung, Neustadt an der Weinstraße, zu klären. Die ursprünglich mit beplante Fläche Wäldchen bleibt unberührt und dort wird kein Batteriespeicher errichtet. Die Größe der Fläche des Wäldchens, auf die in diesem Zuge verzichtet wird, soll als Ausgleich östlich an die ursprünglich beplante Fläche des Bauleitplanes angegliedert werden.“
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Stimmenthaltungen.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer Rissesanierung in Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Landkern
„Die Ortsgemeinde Landkern beschließt, den Auftrag für die Rissesanierung auf rd. 1.050 m in verschiedenen Gemeindestraßen an die Firma BST Risse- und Fugensanierung GmbH aus 76669 Bad Schönborn zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2024 der Ortsgemeinde Landkern
und
b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
a) „Der Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde wird festgestellt.
Das Jahresergebnis 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
b) „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisers-esch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2024 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des SV "Blau-Weiß" Landkern 1922 e. V.
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt dem SV „Blau-Weiß“ Landkern 1922 e. V. einen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zur Unterstützung der Jugendarbeit zu gewähren. Vor Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen“.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vergabeangelegenheit
Der Tagesordnungspunkt wurde auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.
Rechtsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Landkern hat einen Beschluss zu einer Rechtsangelegenheit gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.