Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 56727 Mayen, 20.08.2020 |
DLR - Westerwald-Osteifel | Bannerberg 4 . |
Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 02651/4003-0 |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ulmen- Meiserich | Telefax: 02651/4003-89 |
Aktenzeichen: 31262-HA5.1. | Internet: www.dlr.rlp.de |
I. Feststellung
Die den Teilnehmern bekannt gegebenen Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich der unter Ziffer II. festgesetzten Änderungen werden hiermit gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
festgestellt.
II. Änderungen gegenüber der Offenlegung
Nach der Offenlegung wurde die Wertermittlung für folgende Grundstücke geändert:
In der Gemarkung Ulmen
Bezeichnung | Bisher | Geändert | |||||
Flur | Flurstücks- Nr. | Nutzungsart | Wertklasse | Fläche m² | Nutzungsart | Wertklasse | Fläche m² |
44 | 62 | Ackerland | 4 | 2217 | Grünland | 4 | 2217 |
58 | 15 | Ackerland | 4 | 392 | Grünland | 4 | 392 |
Ackerland | 5 | 2177 | Grünland | 5 | 2177 | ||
59 | 84 | Ackerland | 5 | 881 | Grünland | 5 | 881 |
Ackerland | 6 | 1104 | Grünland | 6 | 1104 | ||
Ackerland | 7 | 15 | Grünland | 7 | 15 | ||
59 | 85 | Ackerland | 5 | 397 | Grünland | 5 | 397 |
Ackerland | 6 | 565 | Grünland | 6 | 565 | ||
Ackerland | 7 | 38 | Grünland | 7 | 38 | ||
59 | 129/50 | Grünland | 5 | 1957 | Ackerland | 5 | 1957 |
III. Hinweis:
1. Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung
· | des Abfindungsanspruches |
· | der Land- und Geldabfindung |
· | der Geld- und Sachbeiträge |
2. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, wenn sie z.um ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Der Umbruch von Dauergrünland und Grünlandflächen sowie die Neueinsaat von Dauergrünland unterliegen der Veränderungssperre nach § 34 FlurbG. Der Umbruch von Grünlandflächen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde und setzt die Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltung voraus.
Eine Karte sowie ein Abdruck dieser Feststellung mit Gründen liegen ab sofort beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Sofern die Einsichtnahme in die Unterlagen gewünscht wird, bitten wir Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus um telefonische Terminvereinbarung. Wir weisen auf die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske in unserem Dienstgebäude hin.
Die Feststellung der Wertermittlung und die zugehörige Karte können ebenfalls im Internet unter www.dlr.rlp.de unter Bodenordnungsverfahren/„Ulmen-Meiserich“ eingesehen werden
Hinweis:
Informationspflicht zur Datenschutz-Grundverordnung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zur Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsichtlich der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie der Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.dlr.rlp.de unter Datenschutz hin.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats, beginnend mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel,Bannerberg 4, 56727 Mayen oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur oder wahlweise bei der Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der Spruchstelle (ADD) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-Kommunikation/ ausgeführt sind.