| Gremien: | Ortsgemeinderat Kalenborn Ortsgemeinde Kalenborn |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Kalenborn |
| Sitzung am | 23.08.2023 |
| Sitzungsort | 56759 Kalenborn |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kalenborn |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 21:20 Uhr |
Tagesordnung:
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die ergänzenden Ingenieurleistungen für die Ableitung des Außengebietswasser im Zuge des Ausbaus der Straßen “Bergstraße” und “Büchelweg” an das Ingenieurbüro Reuter und Ternes, Binningen, zu erteilen.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat beschlossen, die Firma Andre & Rene Löhr GbR aus Lind für die Freischneidearbeiten Ende 2023/Anfang 2024 einschließlich Räumarbeiten auf Wirtschaftswegen der Gemeinde Kalenborn zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Andre & Rene Löhr GbR zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Straßen "Büchelweg" und "Bergstraße"
| a) | und Beschlussfassung über den Entwurf der Straßenplanung |
| b) | Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Erschließungsstraßen |
| a) | „Der Ortsgemeinderat Kalenborn stimmt der Straßenplanung für den Ausbau der Straßen „Büchelweg“, „Bergstraße“ und Verbreiterung der „Kirchstraße“, aufgestellt durch das Ingenieurbüro Reuter & Ternes, Binningen, zu.“ |
|
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| b) | „Der Ortsgemeinderat Kalenborn beschließt die Straßen „Büchelweg“, „Bergstraße“ und die Verbreiterung der „Kirchstraße“ gemäß der beschlossenen Straßenplanung im Vollausbau zu erneuern bzw. zu verbreitern und die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Ableitung des Außengebietswassers „Büchelweg“ und „Bergstraße“ bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu beantragen. |
|
| Die Bauleistungen für den Ausbau der v. g. Straßen sind über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter Beachtung des Vergaberechts öffentlich auszuschreiben und sollen gesamtwirtschaftlich vergeben werden, vorbehaltlich der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis und Bereitstellung ausreichender Mittel im Haushalt. Bürgermeister Albert Jung als Beauftragter der Ortsgemeinde Kalenborn bzw. der/ die Ortsbürgermeister/in wird ermächtigt, den Auftrag für die Straßenbauarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen. Bürgermeister Albert Jung als Beauftragter der Ortsgemeinde Kalenborn bzw. der/ die Ortsbürgermeister/in informiert den Ortsgemeinderat in der darauffolgenden Sitzung über die Auftragserteilung.“ |
|
| Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen. |
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Vertrages über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn nimmt Kenntnis von dem heute vorgestellten Vertragsentwurf über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Fassung vom 09.08.2022) und stimmt dem Entwurf zu.
Bürgermeister Albert Jung als Beauftragter der Ortsgemeinde Kalenborn bzw. der/ die Ortsbürgermeister/in wird ermächtigt, die Anlage zu dem Vertrag nach Vorlage der endgültigen Radverkehrsnetzplanung durch das Planungsbüro Stadt-Land-plus entsprechend anzupassen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Im Übrigen bleiben künftige wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts und der Anlage zum Vertrag der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags zur Durchführung von Erd- und Pflasterarbeiten im Umfeld der Schutzhütte
„Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kalenborn ermächtigt den Beauftragten der Ortsgemeinde Kalenborn, Herrn Bürgermeister Albert Jung, bzw. die/ den Ortsbürgermeister/in den Auftrag für die Durchführung von Erdarbeiten im Zuge der Neugestaltung des Umfeldes der Schutzhütte nach Durchführung des entsprechenden Vergabeverfahrens sowie Wertung und Prüfung der eingegangenen Angebote, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2022 nach 2023
„Der Ortsgemeinderat beschließt, die aufgeführten Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters gem. § 53 Abs. 2 GemO
„Der Ortsgemeinderat Kalenborn wählt Herrn Jürgen Thomas zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kalenborn.“
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung.
Ernennung der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt gem. § 54 Abs. 1 GemO
Der Beauftragte ernennt und vereidigt den neu gewählten Ortsbürgermeister Jürgen Thomas und führt ihn gem. § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt mit sofortiger Wirkung ein.
Wahl einer/eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt sowie Wahl einer/eines ehrenamtlichen weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat Kalenborn wählt Herrn Holger Gilles zum Ersten Beigeordneten und Herrn Kurt Schlich zum weiteren Beigeordneten. Sie wurden vom Vorsitzenden ernannt, vereidigt und ins Amt eingeführt.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
Kalenborn, 24.08.2023
Jürgen Thomas, Ortsbürgermeister