Liebe Hundebesitzer,
mehrfach wurde ich in den letzten Tagen darauf angesprochen, dass Hunde innerhalb des Ortes nicht an der Leine geführt werden oder sich sogar ohne Aufsicht des Halters im Ort frei bewegen.
Ich weise hiermit auf die Pflicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 GefAbwV hin, dass Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen sind.
Bitte bedenkt, dass nicht alle Menschen, vor allem Kinder, gleich gut mit Tieren umgehen können und es hier schnell zu gefährlichen Situationen kommen kann.