Nachdem der Unterzeichner durch Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kalenborn gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Thomas Bertram
in den Ortsgemeinderat Kalenborn berufen wurde.
Herr Bertram hat das Mandat angenommen.