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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 36/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Nachdem der Unterzeichner durch Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kalenborn gemäß § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gem. § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson

Herr Thomas Bertram

in den Ortsgemeinderat Kalenborn berufen wurde.

Herr Bertram hat das Mandat angenommen.

Kalenborn, den 31.08.2023
Jürgen Thomas, Ortsbürgermeister