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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 36/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Forst

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schreinerei Stein“

– Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch -

Offenlage/öffentliche Auslegung/Veröffentlichung Internet

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schreinerei Stein“ der Ortsgemeinde Forst einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Fachbeitrag Naturschutz wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

Montag, 15.09.2025

bis einschließlich

Donnerstag, 16.10.2025

im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Forst – Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Schreinerei Stein“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten

Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Fachbeitrag Naturschutz gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB incl. Integration einer Artenschutzprüfung (§44 BNatSchG) mit Ausführungen unter Anderem zu:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu potenziell pauschal geschützten Biotopflächen oder Natura 2000 Gebieten)
  • Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen (Ausgleichsflächen, Begrünungsmaßnahmen)
  • Belange der Regenwasserrückhaltung (Zuweisungen von Flächen zur Zweckbestimmung „Abwasser“)
  • Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zu Bodenschutz sowie der Abfallentsorgung (Bezugnahme auf das ALEX-Infoblatt 28)
  • Aussagen und Bewertungen zum Dachablaufwasser (Informationen zur Verwendung im häuslichen Bereich)
  • Landschaftsplanerische Belange
    • o Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung
    • o Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
    • o Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • o Artenschutzrechtliche Bewertung der Änderungsinhalte
  • Fachbeitrag Naturschutz incl. Integration einer Artenschutzprüfung (§44 BNatSchG) mit u.a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägigen Fachgesetze und Fachpläne
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
    • Naturräumliche Gliederung
    • Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV)
    • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
    • Landschaftsbild und Erholung
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Potentielle Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen
  • Aussagen zu Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Fachbeitrag Naturschutz

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

Generaldirektion Kulturelles Erbe, Koblenz, 02.12.2024 (Hinweis auf bekannte archäologische Fundstelle mit möglichen Siedlungsbefunden im Untergrund, nördlich des Plangebiets. Mögliche Ausdehnung ins Plangebiet. Frühzeitige Bekanntgabe des Baubeginns für baubegleitende Überprüfung der Oberbodenabträge.)

  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 17.12.2024 (Hinweis mögl. Einschränkungen benachbarter landwirtschaftlicher Tätigkeiten sollen vermieden werden)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 19.12.2024 (Hinweis Bohrungen oder geologischen Untersuchungen sind nach Geologiedatengesetz spätestens zwei Wochen vorher beim LGB anzuzeigen)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell, 23.12.2024 (Abschließende Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist erst nach Einreichung der noch fehlenden von naturschutzfachlichen Planunterlagen möglich; Altablagerungen auf Grundstück verzeichnet, Kontamination des Bodens ist nicht auszuschließen, bei Eingriffen in den Boden / Entsorgung von Bodenaushub sind vorab erforderliche Untersuchungen abzustimmen; Hinweise zum Bodenschutz sowie der Abfallentsorgung in Bezugnahme auf das ALEX-Infoblatt 28, Denkmalschutz, Hinweis Brandschutz benötigter Löschwasserbedarf)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 03.01.2025 (Hinweise bezüglich der Oberflächenwasserbewirtschaftung / Schmutzwasserbeseitigung)

Plangebiet/Planumfang

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schreinerei Stein“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Forst

Flur 6 Flurstücke 9 und 13 tlw. (Weg)

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.

Forst, 26.08.2025
Ortsgemeinde Forst
Patrick Oehlers, Ortsbürgermeister