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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 36/2026
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll

Gremien

Stadtrat Kaisersesch

Stadt Kaisersesch

Status:

öffentlich

Sitzung:

21. Sitzung des Stadtrates Kaisersesch

Sitzung am

18.08.2026

Sitzungsort

56759 Kaisersesch

Sitzungsraum

Sitzungssaal der "Alten Schule" Kaisersesch

Sitzungsbeginn

18:30 Uhr

Sitzungsende

21:10 Uhr

Tagesordnung:

Beratung über die Sicherung, Unterhaltung bzw. Gestaltung des Entenweihers Kaisersesch

Es wurde über die Sicherung, Unterhaltung bzw. Gestaltung des Entenweihers Kaisersesch beraten.

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau von Wald-Wirtschaftswegen "Kurfürst / Haus Constantia"

„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt den förderfähigen Wald-Wirtschaftsweg auszubauen. Bzgl. der nicht förderfähigen Restfläche bis Haus Constantia sollen Gespräche mit den Anliegern und der Ortsgemeinde Masburg geführt werden und anschließend soll in der nächsten Ratssitzung erneut darüber beraten werden.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau eines Teilstücks der August-Horch-Straße

„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, den Ausbau eines Teilstücks zu den zur Verfügung stehenden Mitteln zu beauftragen.

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten den Auftrag für den Ausbau des Teilstücks in der „August-Horch-Straße“ zu vergeben.“

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.

Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zum Teilplan PV-Freiflächenanlagen im Zuge der Neufassung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kaisersesch

„Der Stadtrat Kaisersesch erteilt die Zustimmung nach § 67 Abs. 2 GemO zum Teilplan PV-Freiflächenanlagen im Zuge der Neufassung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kaisersesch - Stand Juni 2026.“

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.

Beratung und Beschlussfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Wehrholz/ Im Sur/ In der Trift - West" zum Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen

„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der Befreiung bzgl. der Überschreitung der max. Traufhöhe um 0,55 m zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/57 gem. § 31 Abs. 3 BauGB zu. Die Zustimmung für die Überschreitung der Traufhöhe wird nach § 36 a Abs. 1 BauGB erteilt.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Gedenkstätte auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses "Schorreck"

„Der Stadtrat der Stadt Kaisersesch beschließt die Errichtung einer Gedenkstätte auf dem Grundstück des ehemaligen Hauses „Schorreck“.

Für die Gedenkstätte soll ein Marmorstein, graviert mit Namen, für rund 15.000,00 € bestellt werden. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahmen soll vorrangig durch Spenden sowie eine Crowdfounding-Aktion erfolgen. Für darüberhinausgehende Kosten hat die Stadt bereits Haushaltsmittel bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie im Stadtbüro Kaisersesch eingesehen werden.

Kaisersesch, 19.08.2026
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister