Nachdem Herr Roman Münch sein Mandat für den Ortsgemeinderat Hambuch niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Mark Löhr
in den Ortsgemeinderat Hambuch berufen wurde.
Herr Löhr hat das Mandat angenommen.