Bei der Überprüfung der Hundesteuerbestandsliste ist aufgefallen, dass nicht alle Hundebesitzer ihren Hund angemeldet haben.
Die Ortsgemeinde Roes weist daher darauf hin, dass alle in der Gemeinde Roes gehalten Hunde steuerpflichtig sind.
Gem. der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung der Hund bei der Gemeinde (Verbandsgemeinde) anzumelden.
Wer vorsätzlich, z. B. einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine Anmeldung kann erfolgen:
| - | Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch-Bürgerservice-Finanzen-Onlinedienste-Hundesteuer |
| - | per E-Mail an steueramt@vg.kaisersesch.de |
| - | per Telefon 02653 9996-404 oder 9996-405 |
| - | während den Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung |
Auf diesem Wege möchte ich darum bitten, falls die Anmeldung des Hundes noch nicht erfolgt ist, diese bis zum 30.09.2023 vorzunehmen, danach ist die Gemeinde gezwungen, die Angelegenheit als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.