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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 37/2025
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Das Finanzamt informiert

Grundsteuer | Wichtige Info für alle Grundstückseigentümer!

Das Landesamt für Steuern erinnert an die gesetzliche Pflicht, Änderungen am Grundbesitz, die sich auf die Grundsteuer auswirken, dem Finanzamt zu melden.

Beispiele für meldepflichtige Änderungen:

• Erstmalige Bebauung

• Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss

• Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche

• Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume

• Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland zu Bauland)

Fristen beachten:

• Änderungen aus 2022/2023: bis 31.12.2024 melden

• Änderungen aus 2024: bis 31.03.2025 melden

• ab 2025: Meldung bis 31.03. des Folgejahres

Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER: https://www.elster.de

Nutzen Sie das Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ und bei Bedarf die Datenübernahme aus der Feststellungserklärung.

Weitere Infos und Klickanleitung:

https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden/grundsteuerreform

Bitte Fristen beachten und rechtzeitig melden!