Das Landesamt für Steuern erinnert an die gesetzliche Pflicht, Änderungen am Grundbesitz, die sich auf die Grundsteuer auswirken, dem Finanzamt zu melden.
Beispiele für meldepflichtige Änderungen:
• Erstmalige Bebauung
• Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss
• Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche
• Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume
• Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland zu Bauland)
Fristen beachten:
• Änderungen aus 2022/2023: bis 31.12.2024 melden
• Änderungen aus 2024: bis 31.03.2025 melden
• ab 2025: Meldung bis 31.03. des Folgejahres
Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER: https://www.elster.de
Nutzen Sie das Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ und bei Bedarf die Datenübernahme aus der Feststellungserklärung.
Weitere Infos und Klickanleitung:
https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden/grundsteuerreform
Bitte Fristen beachten und rechtzeitig melden!