In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Brachtendorf am 02.09.2026 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brachtendorf Photovoltaik-Freiflächenanlage“ beschlossen.
In dieser Sitzung hat der Ortsgemeinderat dem vom Planungsbüro Enviro-Plan GmbH, Odernheim, erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „Brachtendorf Photovoltaik-Freiflächenanlage“ zugestimmt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig zusätzliche Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage inklusive zugehöriger Nebenanlagen wie z.B. Batteriespeicher oder Trafostation auf den Grundstücken Flur 2 Flurstücke 34, 35, 36, 37, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 57, 58, 59 und 60 geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem abgedruckten Bebauungsplanentwurf ersichtlich.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Bebauungsplanentwurf
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
Diese werden in der Zeit von
Montag, 14.09.2026
bis einschließlich
Mittwoch, 14.10.2026
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Bauleitplanung der Ortsgemeinde Brachtendorf; Aufstellung des Bebauungsplanes „Brachtendorf Photovoltaik-Freiflächenanlage“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE04, zu folgenden Zeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz (LDSG) werden die Daten im Rahmen des Änderungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber der Privatperson genutzt.
Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.