Nachdem Frau Renate Johann ihr Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Roland Wilhelmy
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Wilhelmy hat das Mandat abgelehnt.
Nachdem Herr Peter Kaster sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim niedergelegt hat und die Wählbarkeitsvoraussetzungen für die nächstberufene Ersatzperson Herr Lukas Schlaf gem. § 4 i.V.m. § 1 Kommunalwahlgesetz nicht mehr vorliegen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Peer Uhlmann
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Uhlmann hat das Mandat angenommen.
Nachdem Herr Rainer Welsch sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Danny Krüger
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Krüger hat das Mandat angenommen.
Nachdem Herr Sascha Irmiter sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Björn Hermes
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Hermes hat das Mandat abgelehnt.
Nachdem Herr Mario Geiermann sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Michael Ackermann
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Ackermann hat das Mandat abgelehnt.