| Gremien | Ortsgemeinderat Eppenberg |
| Ortsgemeinde Eppenberg | |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 26. Sitzung des Ortsgemeinderates Eppenberg |
| Sitzung am | 14.09.2023 |
| Sitzungsort | 56759 Eppenberg |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Eppenberg |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:05 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Vertrages über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Eppenberg nimmt Kenntnis von dem heute vorgestellten Vertragsentwurf über die Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Fassung vom 09.08.2022) und stimmt dem Entwurf zu.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Anlage zu dem Vertrag nach Vorlage der endgültigen Radverkehrsnetzplanung durch das Planungsbüro Stadt-Land-plus entsprechend anzupassen und den Vertrag zu unterzeichnen.
Im Übrigen bleiben künftige wesentliche Änderungen des Vertragsinhalts und der Anlage zum Vertrag der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemarkung Eppenberg im Bereich "Auf der Buch"
„Der Ortsgemeinderat Eppenberg beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Eppenberg, Flur 3, Flurstücke 36, 37, 39, 41 und 44 zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen stattzugeben“
Abstimmungsergebnis: 5 Nein-Stimmen.
Der Beschlussvorschlag wurde somit vom Ortsgemeinderat abgelehnt.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Eppenberg hat beschlossen, die Firma Andre & Rene Löhr GbR aus Lind für die Freischneidearbeiten Ende 2023/Anfang 2024 einschließlich Räumarbeiten auf Wirtschaftswegen der Gemeinde Eppenberg zu beauftragen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Andre & Rene Löhr GbR zu erteilen.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Eppenberg hat über die Änderung eines Pachtvertrages entschieden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.