| Gremien | Ortsgemeinderat Forst Ortsgemeinde Forst |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Forst |
| Sitzung am | 10.09.2024 |
| Sitzungsort | 56754 Forst |
| Sitzungsraum | Bürgerhaus Forst |
| Sitzungsbeginn | 20:02 Uhr |
| Sitzungsende | 21:15 Uhr |
Tagesordnung:
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Der Ortsbürgermeister verpflichtet Herrn Andy Meiner als neues Ratsmitglied des Ortsgemeinderates.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schreinerei Stein" für das Grundstück in der Gemarkung Forst Flur 6 Flurstück 9
„Der Ortsgemeinderat Forst stimmt dem vom Ingenieurbüro Reuter & Ternes, Binningen, erstellten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück in der Gemarkung Forst Flur 6 Flurstück 9 zu. Der Bebauungsplanentwurf setzt ein Gewerbegebiet fest, wobei allgemein zulässig sind:
Die in einem Gewerbegebiet allgemein zulässigen Tankstellen sowie Anlagen für sportliche Zwecke sind nicht zulässig.
Die Ausnahmsweise zulässigen
sollen nicht zugelassen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Weiterhin wird ein Antrag an die Verbandsgemeinde Kaisersesch gestellt, den Geltungsbereich im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes als Gewerbefläche darzustellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Zulassung gem. § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Errichtung eines Schuppens und eines Sichtschutzzaunes
„Der Ortsgemeinderat Forst stimmt dem vorliegenden Antrag auf Abweichung nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Personalangelegenheit
Es wurde über eine Personalangelegenheit entschieden.
Personalangelegenheit
Es wurde über eine Personalangelegenheit entschieden.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Forst hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.