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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 38/2024
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll der 2. Sitzung Ortsgemeinderat Forst vom 10.09.2024

Gremien

Ortsgemeinderat Forst

Ortsgemeinde Forst

Status:

öffentlich/nichtöffentlich

Sitzung:

2. Sitzung des Ortsgemeinderates Forst

Sitzung am

10.09.2024

Sitzungsort

56754 Forst

Sitzungsraum

Bürgerhaus Forst

Sitzungsbeginn

20:02 Uhr

Sitzungsende

21:15 Uhr

Tagesordnung:

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Der Ortsbürgermeister verpflichtet Herrn Andy Meiner als neues Ratsmitglied des Ortsgemeinderates.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schreinerei Stein" für das Grundstück in der Gemarkung Forst Flur 6 Flurstück 9

„Der Ortsgemeinderat Forst stimmt dem vom Ingenieurbüro Reuter & Ternes, Binningen, erstellten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück in der Gemarkung Forst Flur 6 Flurstück 9 zu. Der Bebauungsplanentwurf setzt ein Gewerbegebiet fest, wobei allgemein zulässig sind:

  • Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
  • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.

Die in einem Gewerbegebiet allgemein zulässigen Tankstellen sowie Anlagen für sportliche Zwecke sind nicht zulässig.

Die Ausnahmsweise zulässigen

  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
  • Vergnügungsstätten

sollen nicht zugelassen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Weiterhin wird ein Antrag an die Verbandsgemeinde Kaisersesch gestellt, den Geltungsbereich im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes als Gewerbefläche darzustellen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Zulassung gem. § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Errichtung eines Schuppens und eines Sichtschutzzaunes

„Der Ortsgemeinderat Forst stimmt dem vorliegenden Antrag auf Abweichung nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Personalangelegenheit

Es wurde über eine Personalangelegenheit entschieden.

Personalangelegenheit

Es wurde über eine Personalangelegenheit entschieden.

Vertragsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat Forst hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Forst, 11.09.2024
Patrick Oehlers, Ortsbürgermeister