Nachdem Herr Roland Wilhelmy sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Dirk Johann
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Johann hat das Mandat abgelehnt.
Nachdem Herr Björn Hermes sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Gerhard Mieden
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Mieden hat das Mandat abgelehnt.