Liebe Eppenberger,
viele Anwohner kommen ihrer Reinigungspflicht von Straßen und Gehwegen nach. Dafür möchte ich mich bedanken. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und trägt wesentlich zu einem positiven Ortsbild bei.
Allerdings, sehe ich mich auch veranlasst auf die Straßenreinigungspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, hinzuweisen. Die Straßen und Gehwege sind auf der gesamten Breite freizuhalten. In den Verkehrsraum hineinreichende Sträucher, Hecken oder sonstiger Bewuchs wie Gräser sind zu entfernen. Die dazu erforderlichen Pflegeschnitte können ganzjährig erfolgen. Die Eigentümer von nicht bebauten Grundstücken sind von der Reinigungspflicht nicht ausgenommen.