Nachdem Herr Gerhard Mieden sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Jochen Schneider
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Schneider hat das Mandat abgelehnt.