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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 4/2023
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Hauroth - Im Boden

Die innerhalb der Ortslage von Hauroth befindliche Gemeindestraße

Flur 10 Nr. 37 und Flur 10 Nr. 163/26

(Im Boden)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 10 Nr. 163/28 (Landesstraße L 99 - Hauptstraße), verläuft über die gesamten Straßenparzellen Flur 10 Nr. 37 und Flur 10 Nr. 163/26 und endet an der Einmündung Flur 10 Nr. 18 (Behlesheck).

Die Widmungsverfügung der Straße „Im Boden“ vom 16.04.1989, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 13.04.1989, wird durch diese ersetzt.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hauroth festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 17.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister