| Gremien | Ortsgemeinderat Laubach Ortsgemeinde Laubach |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 31. Sitzung des Ortsgemeinderates Laubach |
| Sitzung am | 18.01.2024 |
| Sitzungsort | 56759 Laubach |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Laubach |
| Sitzungsbeginn | 19:33 Uhr |
| Sitzungsende | 21:35 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die II. Änderung der Friedhofssatzung
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die II. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
| a) | die Abnahme der Jahresrechnung 2022 der Ortsgemeinde Laubach und |
| b) | die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten |
a) „Der Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde wird festgestellt.
Das Jahresergebnis 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
b) „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisers-esch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2022 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
| a) | die Abnahme der Jahresrechnung 2022 der Jagdgenossenschaft Laubach und |
| b) | die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten |
a) „Der Jahresabschluss 2022 der Jagdgenossenschaft wird festgestellt.
Das Jahresergebnis 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
b) „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2022 für die Jagdgenossenschaft Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung eines Jahresvertrages für die Beratungs, Pflege- und Regenerationsarbeiten auf dem Sportplatz Laubach
Der Ortsgemeinderat Laubach hat beschlossen, die Leistungen für die Beratungs-, Pflege- und Regenerationsarbeiten auf dem Sportplatz Laubach als Rahmenvertrag für die Jahre 2024 und 2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption für 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) im Freihändigen Vergabeverfahren auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Gemeindestraßen
„Der Ortsgemeinderat Laubach beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
| a) | Flur 12 Nr. 12/3, Flur 12 Nr. 12/4, Flur 12 Nr. 12/5, Flur 12 Nr. 12/6, Flur 12 Nr. 12/7 und Flur 12 Nr. 12/8 teilweise (Ober Bongerten) |
| b) | Flur 12 Nr. 9/7 (Fußweg) |
Die Nutzung der Straße b), Flur 12 Nr. 9/7, wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Information, Beratung und Beschlussfassung über Möglichkeiten der Digitalisierung des Ortsgemeinderates Laubach
„Der Ortsgemeinderat Laubach beschließt, für die Ratsmitglieder sowie den/die Ortsbürgermeister/in Tablets für die kommunale Gremienarbeit anzuschaffen und damit ab der Kommunalwahl 2024 die Ratsarbeit ausschließlich in digitaler Form durchzuführen. Im Haushaltsplan 2024 werden entsprechende Mittel für die Beschaffung eines Apple iPads mit Pencil und Hülle für die Ratsmitglieder sowie eines Apple iPads Pro mit Pencil und Hülle für den/die Ortsbürgermeisterin vorgesehen. Nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 wird die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung aus dem Rahmenvertrag des LDI des Landes Rheinland-Pfalz vorzunehmen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Laubach hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.