Die Ortsgemeinde Urmersbach bietet Brennholz für Urmersbacher Haushalte als Polterholz an.
Der Einschlag erfolgt in der Gemarkung Urmersbach.
Angeboten wird Buche mit einem geringen Anteil Eiche, gerückt am Weg. Der Preis beträgt 68,00 € pro Festmeter. Es können Polter in den Größen 3 oder 5 Festmeter bestellt werden. Sollte die Gesamtbestellmenge größer sein als das zur Verfügung stehende Gesamtkontingent, werden nur Polter in der Größe von 3 fm ausgegeben.
Für die Aufarbeitung des Brennholzes in Selbstwerbung ist die Teilnahme an einem Motorsägenkurs nach GUV-I 8624 für liegendes Holz zwingend erforderlich. Lässt der Besteller das Holz von einer anderen Person aufarbeiten, ist diese Person zu benennen.
Sofern noch nicht bei einer früheren Bestellung vorgelegt, ist die Teilnahmebescheinigung an einem Motorsägenkurs in Kopie der Bestellung beizufügen.
Die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung“ und die „Haftungserklärung des Selbstwerbers“ werden durch Unterschrift anerkannt.
Pro Haushalt können max. 5 Festmeter Brennholz bestellt werden.
Bestellschein bitte ausfüllen und bis spätestens 23.10.2022 bei Ortsbürgermeister Thilo Schmitt, In der Holl 25 abgeben. Später eingehende Bestellungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Brennholzbestellung bei der Ortsgemeinde Urmersbach
Name:
Vorname:
Straße:
Hiermit bestelle ich
O 3 fm Buche*, lang, gerückt am Weg zu 68,00 €/fm oder
O 5 fm Buche*, lang, gerückt am Weg zu 68,00 €/fm
* mit einem geringen Anteil Eiche
(Zutreffendes bitte ankreuzen).
Das Holz wird von einer anderen Person aufgearbeitet:
Name:
Vorname:
Straße:
Wohnort:
Mit der Unterschrift bestätigt der Käufer bzw. der vom Käufer beauftragte Aufarbeiter, dass er zumindest den Basis-Motorsägenlehrgang besucht hat, bei der Aufarbeitung des Holzes die notwendige persönliche Schutzausrüstung trägt, Bio-Kettenöl und schadstoffarmen Sonderkraftstoff verwendet sowie die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung“ und die „Haftungserklärung des Selbstwerbers“ anerkennt.
Urmersbach, den
Unterschrift des Käufers:
Unterschrift des beauftragten Aufarbeiters