Nachdem Herr Simon Kaiser sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Carsten Winnen
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Winnen hat das Mandat abgelehnt.
Nachdem Herr Michael Ackermann sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Manfred Esper
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Esper hat das Mandat abgelehnt.
Nachdem Herr Dirk Johann sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Hans-Peter Geiermann
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Geiermann hat das Mandat angenommen.
Nachdem Herr Jochen Schneider sein Mandat für den Ortsgemeinderat Kaifenheim nicht angenommen hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Herr Reinhold Wilhelmy
in den Ortsgemeinderat Kaifenheim berufen wurde.
Herr Wilhelmy hat das Mandat abgelehnt.