| Gremien | Ortsgemeinderat LandkernOrtsgemeinde Landkern |
| Status: | Sitzung: |
| öffentlich/nichtöffentlich | 38. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern |
| Sitzung am | 04.10.2022 |
| Sitzungsort | 56814 Landkern |
| Sitzungsraum | Eifelgoldhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:05 Uhr |
| Sitzungsende | 21:20 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Darstellung von Wohnbau-, Gewerbe-, PV- und Windkraftflächen in der vorgesehenen Neufassung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Landkern
„Der Ortsgemeinderat Landkern nimmt den Vorentwurf zur Neufassung des FNP der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 20.07.2022 hinsichtlich der Darstellung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen, PV-Freiflächen und zu Windenergieanlagen und Tourismus in seinem Gemarkungsbereich zur Kenntnis.
Hierzu werden folgende Bedenken und Anregungen vorgebracht:
| - | Herausnahme der Mischbaumfläche in den Bereichen Aufm Hochflur, Im Fetzing sowie Im Neuhöfer Flur wird ablehnt. |
| - | Herausnahme von Gewerbeflächen nördlich der Ortslage (Ober Eiberich) wird befürwortet. |
| - | Darstellung von PV-Freiflächen südöstlich Jorscheider Höfe und Aufm Galgen wird befürwortet. Im Bereich nordwestlich des Sportplatzes wird abgelehnt. |
| - | die Erweiterung der Sonderbaufläche im Bereich Camping-/Ferienhausgebiet im Gemarkungsgebiet Landkern wird abgelehnt. Nördlich des Campingplatzes (In der Borwiese) bis zur Brücke Richtung Ortslage soll eine Erholungs- und Freizeitfläche einbezogen werden. |
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Beratung über die I. Änderung der Beitragssatzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt die I. Änderung der Beitragssatzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege.
Abstimmungsergebnis: 8 Nein-Stimmen.
Mietangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Mietangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Mietangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Mietangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.