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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 41/2023
Aus den Gemeinden
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Information - Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Bergstraße, des Büchelwegs sowie der Kirchstraße in Kalenborn

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Bergstraße, des Büchelwegs sowie der Kirchstraße in Kalenborn

Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat beschlossen, die Bergstraße, den Büchelweg sowie die Kirchstraße auszubauen. Darüber hinaus soll die Kirchstraße verbreitert werden. Diese Maßnahmen haben die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz und der für Kalenborn geltenden Ausbaubeitragssatzung zur Folge.

Für den Ausbau von Gemeindestraßen erhebt die Gemeinde Kalenborn wiederkehrende Beiträge. Die entstehenden beitragsfähigen Aufwendungen werden auf alle Grundstückseigentümer in Kalenborn, deren Grundstück durch eine Straße erschlossen ist, verteilt.

Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung 38 %. Der restliche Teil wird den Grundstückseigentümern berechnet.

Der Beitragsanspruch entsteht jährlich, jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.

Sofern Sie Fragen zu der Beitragsveranlagung haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft während der Dienststunden bei uns im Dienstgebäude Am Römerturm 2, Kaisersesch, Zimmer D-E06.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns evtl. Änderungen in bestehenden Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen, z. B. Eigentumsübertragung, Teilung von Grundstücken usw. mitteilen würden. Dies ermöglicht es uns, die Beitragsveranlagungen nach den aktuellen Daten durchzuführen.

Hinweis:

Änderungen zu dieser Information bleiben vorbehalten.

Kaisersesch, 05.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Fachbereich Infrastruktur/Abwasser