Hiermit werden die Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage aufgefordert, ihrer Straßenreinigungspflicht und dem Rückschnitt von überhängenden Ästen und Hecken in den Gehweg oder die Straße nachzukommen. Bitte auch die Hecken zu den Nachbargrundstücken und im „Rentnerweg“ nicht vergessen.