Auf Grund der Satzung über die Straßenreinigungspflicht öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Düngenheim sind die Eigentümer und Besitzer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen, zur Straßenreinigung verpflichtet.
Die Straßenreinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche bis zur Mittellinie der Straße. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch die Gehwege, Straßenrinnen und Böschungen.
Die Straßenreinigung umfasst insbesondere das Besprengen und Säubern der Straße einschl. der Beseitigung von Gras, Unkraut und sonstigem Unrat und die Schneeräumung im Winter.
Die Ortsgemeinde bittet alle betroffenen Eigentümer, auch die Eigentümer der unbebauten Grundstücke, ihrer Straßenreinigungspflicht entsprechend der vorgenannten Satzung nachzukommen.
Insbesondere werden die Grundstückseigentümer gebeten, von Anfang Oktober bis Ende März Hecken oder ähnlichen Bewuchs entlang der Gehwege und Gemeindestraßen so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen und eine gefahrlose Benutzung der Gehwege und Straßen möglich ist.