Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 42/2022
Aus den Gemeinden
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Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Unterer Berg“
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 28. Februar 2020, Aktenzeichen 1 C 10752/19. OVG, den Bebauungsplan „Unterer Berg“ für unwirksam erklärt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterer Berg“ ist im nachfolgenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.
Landkern, den 13.10.2022
Thomas Heucher, Ortsbürgermeister