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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 43/2022
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll von der 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Leienkaul am 20.10.2022

Gremien

Ortsgemeinderat Leienkaul

Ortsgemeinde Leienkaul

Status:

öffentlich

Sitzung:

21. Sitzung des Ortsgemeinderates Leienkaul

Sitzung am

20.10.2022

Sitzungsort

56759 Leienkaul

Sitzungsraum

Gemeindehaus Leienkaul

Sitzungsbeginn

19:00 Uhr

Sitzungsende

20:30 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Darstellung von Wohnbau-, Gewerbe-, PV- und Windkraftflächen in der vorgesehenen Neufassung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Gemarkung Leienkaul

„Der Ortsgemeinderat Leienkaul nimmt den Vorentwurf zur Neufassung des FNP der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 20.07.2022 hinsichtlich der Darstellung von Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen, PV-Freiflächen und zu Windenergieanlagen und Tourismus in seinem Gemarkungsbereich zur Kenntnis.

Hierzu werden folgende Bedenken und Anregungen vorgebracht:

Die aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes in der Ortsgemeinde Leienkaul herausgenommenen Wohnbauflächen im Bereich Heupelberg-Mittelanwand-Oben auf den Zung-Krummenanwand, im Bereich Bei der Hohmark sowie im Bereich der Verlängerung Grubenstraße Richtung Hochseifen sollen im Flächennutzungsplan verbleiben.

Bezüglich der Ausweisung von PV-Freiflächen in der Ortsgemeinde Leienkaul, ist die Ortsgemeinde mit privaten Eigentümern noch in Gesprächen. Da dort aber noch Beratungsbedarf besteht, werden geeignete Flächen zeitnah nachgereicht.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung der Wirtschaftswege Flur 15 Nr. 80/1 teilweise, Flur 15 Nr. 103

„Der Ortsgemeinderat Leienkaul beschließt die Satzung über die Aufhebung der Wirtschaftswege

Gemarkung Leienkaul Flur 15 Nr. 80/1 teilweise und Flur 15 Nr. 103.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leienkaul

a)

Information

b)

Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

c)

Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

d)

Beratung und Beschlussfassung über die übrigen Regelungen der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat Leienkaul beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leienkaul. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird im Mitteilungsblatt „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Leienkaul, 21.10.2022
Burkhard Klinkner, Ortsbürgermeister