| Gremien | Ortsgemeinderat Leienkaul Ortsgemeinde Leienkaul |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Leienkaul |
| Sitzung am | 17.10.2024 |
| Sitzungsort | 56759 Leienkaul |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Leienkaul |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:30 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung über das Angebot eine Bürgergaststätte
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat über das Angebot einer Bürgergaststätte beraten.
Beratung und Beschlussfassung über die vorgesehene Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch/Gemarkungsbereich Leienkaul
„Der Ortsgemeinderat Leienkaul nimmt Kenntnis von der vorgesehenen Wegenutzung für den Radverkehr in der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Gemarkungsbereich Leienkaul - und stimmt der geplanten Wegenutzung und Wegeführung zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit der Verbandsgemeinde zu unterzeichnen. Der Ortsgemeinderat bittet jedoch darum, vom Ausbau des Radweges abzusehen, solange keine 90 prozentigen Fördermittel zustehen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung einer Gemeindestraße
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat beschlossen, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
| a) | Flur 15 Nr. 80/1 teilweise, Nr. 100/8 und Nr. 101/20 teilweise (Am Kaulenberg) |
| b) | Flur 15 Nr. 80/1 teilweise |
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| (Verbindungsfußweg Hohmarkstraße – Am Kaulenberg) |
| c) | Flur 15 Nr. 80/1 teilweise und Nr. 101/20 teilweise |
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| (Verbindungsfußweg Hohmarkstraße – Am Kaulenberg) |
| d) | Flur 15 Nr. 101/20 teilweise |
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| (Verbindungsfußweg Am Kaulenberg – Richtung Sportplatz) |
Die Nutzung der Gemeindestraßen b) Flur 15 Nr. 80/1 teilweise (Verbindungsfußweg Hohmarkstraße – Am Kaulenberg), c) Flur 15 Nr. 80/1 teilweise und Nr. 101/20 teilweise (Verbindungsfußweg Hohmarkstraße – Am Kaulenberg) und d) Flur 15 Nr. 101/20 teilweise (Verbindungsfußweg Am Kaulenberg – Richtung Sportplatz) wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leienkaul
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat die Neufassung der Friedhofssatzung beschlossen. Der genaue Wortlaut wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Beratung und Beschlussfassung über die III. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Leienkaul
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat die III. Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Der genaue Wortlaut wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur I. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leienkaul
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat die Satzung über die I. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leienkaul beschlossen.
Der genaue Wortlaut wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat beschlossen, den Auftrag für die Unterhaltungsarbeiten auf dem Friedhof Leienkaul an die Firma Garten- Landschaftsbau Kaiser, 56761 Brachtendorf zu erteilen.“
Personalangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat in einer Personalangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.