Nachdem Herr Johannes Kirsch sein Mandat für den Ortsgemeinderat Binningen niedergelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung die nächstberufene Ersatzperson
Frau Esther Mücke
in den Ortsgemeinderat Binningen berufen wurde.
Frau Mücke hat das Mandat angenommen.