| Gremien | Ortsgemeinderat Binningen Ortsgemeinde Binningen |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Binningen |
| Sitzung am | 13.10.2025 |
| Sitzungsort | 56754 Binningen |
| Sitzungsraum | Rosenthalhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:33 Uhr |
| Sitzungsende | 21:45 Uhr |
Tagesordnung:
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Pflichten zur Unterhaltung der Drainagen und den Erlass einer Beitragssatzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Drainagen
Der Ortsgemeinderat Binningen beschließt den Entwurf der Beitragssatzung der Ortsgemeinde Binningen über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Drainagen als Satzung. Die Satzung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.
Beratung und Beschlussfassung über den Anschluss an die Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
„Der Ortsgemeinderat schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.“
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende zugunsten der Ortsgemeinde Binningen
„Der Ortsgemeinderat Binningen stimmt der Entgegennahme der Spende von Ute Maßion, 56357 Dessighofen, in Höhe von 3.000,00 € - zweckgebunden für die Pflege und den Erhalt der Klosterruine Rosenthal und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell - zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Binningen hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.