Aufgrund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Landkern vom 04.12.2022 sind die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen, zur Straßenreinigung verpflichtet.
Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung, der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, insbesondere der Fahrbahnen, Gehwege und Straßenrinnen.
Der Reinigungsumfang beinhaltet auch das regelmäßige Säubern der Straße einschl. der Beseitigung von Laub, Unkraut und sonstigem Unrat.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, die an den öffentlichen Raum angrenzenden Sträucher und Bäume regelmäßig einzukürzen. Überragende Zweige und Äste beeinträchtigen die Verkehrssicherheit sowie die Nutzung des Gehweges.
Danke für Ihr Verständnis.