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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 45/2022
Aus den Gemeinden
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Satzung der Stadt Kaisersesch über die Aufhebung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kaisersesch

der Stadt Kaisersesch über die Aufhebung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Kaisersesch

Auf Grund des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, Seite 546) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), beide in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat Kaisersesch am 08.09.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Kaisersesch

Flur 11 Nr. 47,

Flur 11 Nr. 58 teilweise,

Flur 11 Nr. 71/1 teilweise,

Flur 14 Nr. 97/1,

Flur 14 Nr. 97/2 teilweise,

Flur 14 Nr. 88 teilweise und

Flur 14 Nr. 114 teilweise

werden hiermit aufgehoben. Die vorgenannten Wegeflächen sind in den dieser Satzung beigefügten Lageplänen farblich gekennzeichnet. Die Wegeflächen wurden durch die Bebauungspläne „Am Wehrholz/ Im Sur/ In der Trift - West“ und „Ober dem Düngenheimer Weg“ überplant und werden in Zukunft teilweise als Gemeindestraße gewidmet.

Kaisersesch, den 28.10.2022
Stadt Kaisersesch
(Siegel)
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 03.11.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister