| Gremien | Ortsgemeinderat Eppenberg |
| Ortsgemeinde Eppenberg |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Eppenberg |
| Sitzung am | 23.10.2025 |
| Sitzungsort | 56759 Eppenberg |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Eppenberg |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 19:30 Uhr |
Tagesordnung:
| Beratung und Beschlussfassung über | |
| a) | die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Ortsgemeinde Eppenberg |
| und | |
| b) | die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten |
| a) | „Der Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde wird festgestellt. |
| Das Jahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| b) | „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2023 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“ |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
Beratung und Beschlussfassung über den Anschluss an die Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
„Der Ortsgemeinderat schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Eppenberg hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.