| Gremien | Ortsgemeinderat Urmersbach Ortsgemeinde Urmersbach |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach |
| Sitzung am | 21.10.2025 |
| Sitzungsort | 56761 Urmersbach |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Urmersbach |
| Sitzungsbeginn | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende | 21:07 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Anschluss an die Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
„Der Ortsgemeinderat schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.“
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Benutzungsordnung für die Benutzung der Schutzhütte in Urmersbach
Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt den Entwurf der Benutzungsordnung für die Benutzung der Schutzhütte Urmersbach als Benutzungsordnung. Der vollständige Wortlaut der Benutzungsordnung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Schutzhütte Urmersbach
Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt den Entwurf der Gebührensatzung für die Benutzung der Schutzhütte als Satzung. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Benutzungsordnung für die Benutzung des Gemeindehauses in Urmersbach
Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt den Entwurf der Benutzungsordnung für die Benutzung des Gemeindehauses Urmersbach als Benutzungsordnung. Der vollständige Wortlaut der Benutzungsordnung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindehauses in Urmersbach
Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt den Entwurf der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindehauses als Satzung. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Krabbelgruppe zur Nutzung des Gemeindehauses in Urmersbach
„Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt, dem Antrag vom 19.09.2025 auf Nutzung des Gemeindehauses für eine Krabbelgruppe zuzustimmen. Die Veranstalterin hat für die notwendige Sicherheitsmaßnahmen selbst Sorge zu tragen (Steckdosen, Fallschutz etc.).“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung über die Auswirkungen des Barrierefreiheitsgesetzes auf die Internetpräsenz der Ortsgemeinden
„Der Ortsgemeinderat beschließt, aufgrund der Komplexität der gegenwärtigen Rechtslage im Barrierefreiheitsrecht, die Webseite der Ortsgemeinde Urmersbach zur Abwendung von etwaigen rechtlichen Konsequenzen abzuschalten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2023 der Ortsgemeinde Urmersbach
und
b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
Der Tagesordnungspunkt wurde gemäß § 34 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 GemO von der Tagesordnung abgesetzt.
Finanzangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat in einer Finanzangelegenheit entschieden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.