Richten Sie als Verein oder Person eine öffentliche Veranstaltung auf öffentlichen Straßen aus, wie z. B. ein Weinfest, eine Kirmes oder haben Sie als Firma Baumaßnahmen durchzuführen?
Dann beantragen Sie die dafür gesetzlich vorgeschriebene vorübergehende Verkehrsbeschränkung (§ 45 StVO) jetzt einfach und schnell über das Bürgerportal Cochem-Zell. Auf der Internetseite
www.cochem-zell-online.de
den Begriff „Verkehrsrechtliche Genehmigung“ eingeben, Wohnort ergänzen und Sie erhalten alle wichtigen Informationen sowie einen Link zum Online-Antrag. Hier müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und die erforderlichen Angaben zu Ihrer Veranstaltung eintragen und die Daten absenden. Wir freuen uns auf Ihren Antrag.