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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 46/2022
Aus den Gemeinden
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Freihalten und Reinigen der Anliegerstraßen in Laubach

Die Gemeindeverwaltung Laubach weist die Grundstückseigentümer in Laubach auf die Verpflichtungen zum Sauberhalten der Gemeindestraßen und Gehwege hin.

Oftmals wachsen Hecken und Sträucher in den Straßenbereich hinein oder beeinträchtigen den Gehweg so, dass die Fußgänger - auch Kinder - auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Des Weiteren ist teils, ausgehend von den Anliegergrundstücken, eine starke Verunkrautung der Straßen und Gehwege festzustellen. Das macht zum einen kein gepflegtes Bild und über die Zeit entstehen Schäden an den Anlagen der Gemeinde, die aufwändig und zu Lasten der Allgemeinheit beseitigt werden müssen.

Die Gemeinde bittet daher alle Anwohner, ihre Pflichten, insbesondere aus der Straßenreinigungssatzung (Satzung vom 05.07.1983, im Internet einsehbar) ernsthaft wahrzunehmen.

Laubach, im November 2022
Ortsgemeinde Laubach
Manfred Adams, Ortsbürgermeister