| Gremien | Ortsgemeinderat Eulgem Ortsgemeinde Eulgem |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 22. Sitzung des Ortsgemeinderates Eulgem |
| Sitzung am | 09.11.2022 |
| Sitzungsort | 56761 Eulgem |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Eulgem |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:15 Uhr |
Tagesordnung:
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofssatzung
Es wurde eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
Es wurde eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Der Satzungstext wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen und eines Gemeindeplatzes
Der Ortsgemeinderat Eulgem beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
1) Flur 4 Nr. 37 teilweise
(Düngenheimer Straße)
2) Flur 4 Nr. 77/1 teilweise, Flur 5 Nr. 41/1
(In den Hägen)
Die Widmungsverfügung der Straße „In den Hägen“ vom 30.04.1993, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 06.05.1993, wird durch diese ersetzt.
3) Flur 4 Nr. 29, Flur 4 Nr. 30 teilweise
(In der Pfad)
Die Widmungsverfügung der Straße „In der Pfad“ vom 14.07.1999, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 22.07.1999, wird durch diese ersetzt.
4) Flur 4 Nr. 6 teilweise, Flur 4 Nr. 7 teilweise und Flur 4 Nr. 13
(Sängerweg)
5) Flur 4 Nr. 37 (Parkplatz)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügungen wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Eulgem
und
b) die Erteilung der Entlastung für die Ortsbürgermeisterinund den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
a) „Der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde wird festgestellt.
Das Jahresergebnis 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
b) „Der Ortsbürgermeisterin und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2021 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie bei der Ortsbürgermeisterin eingesehen werden.