| Gremien | Stadtrat Kaisersesch Stadt Kaisersesch |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 4. Sitzung des Stadtrates Kaisersesch |
| Sitzung am | 05.11.2024 |
| Sitzungsort | 56759 Kaisersesch |
| Sitzungsraum | Sitzungssaal der "Alten Schule" Kaisersesch |
| Sitzungsbeginn | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende | 20:34 Uhr |
Tagesordnung:
Neuwahl eines stellvertretenden Ausschussmitgliedes in den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales des Stadtrates Kaisersesch
„Der Stadtrat Kaisersesch wählt als neues stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Renate Lergenmüller in den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales des Stadtrates Kaisersesch.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Zuteilung von Hausnummern im Gewerbegebiet an der K 21
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, den Grundstücken im Gewerbegebiet An der K 21 (ehemaliges Betriebsgelände der Firma GLUNZ) die in Anlage 1 aufgeführten Hausnummern zuzuteilen.
Gleichzeitig wird beschlossen zusätzliche Straßennamensschilder „August-Horch-Straße“ mit Hausnummernzusatzschildern (14 bis 18) zu beschaffen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/37
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt dem vorliegenden Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch den Dachüberstand sowie der Befreiung des laut Bebauungsplan durch Nebenanlagen einzuhaltenden Mindestabstandes von 1,00 m zu den angrenzenden Verkehrsflächen auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/37 wie beantragt zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/17
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt dem vorliegenden Antrag auf Zulassung nach § 23 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch die Hauseingangstreppe wie beantragt zu.
Der Zulassung gem. § 23 Abs. 5 BauNVO zur Errichtung von Stellplätzen und einer Stützmauer mit einem Mindestabstand von 1 m zur angrenzenden Verkehrsfläche wird ebenfalls zugestimmt.
Das Einvernehmen zur beantragten Befreiung von der festgesetzten Traufhöhe wird wie beantragt erteilt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage
„Der Stadtrat Kaisersesch beschließt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/8 sowie den Befreiungen von der festgesetzten Bauweise und der maximalen Traufhöhe zu erteilen. Außerdem wird der geplanten Errichtung einer Stützmauer, des Dachüberstandes und des Eingangsbereiches außerhalb der Baugrenze zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Ausnahme des Bebauungsplanes "Am Wehrholz / Im Sur / In der Trift - West" zur Errichtung eines Wohnhauses mit PKW-Garage auf dem Grundstück Flur 11 Nr. 46/2
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der Ausnahme zur Überschreitung der talseitigen Traufhöhe wie beantragt zu, da der sichtbare Wandteil durch eine Aufschüttung auf ca. 7,46 m reduziert wird.“
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Erteilung der Zustimmung der Stadt bzgl. Zulassungen nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
a) „Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die Zustimmung der Stadt bzgl. Zulassungen nach der BauNVO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Wehrholz/ Im Sur/ In der Trift - West“ im Benehmen mit den Beigeordneten zu erteilen. Die Ratsmitglieder sind über erteilte Zustimmungen zu informieren.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen.
b) „Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu Ausnahmen gem. § 31 Abs. 1 BauGB von der Festsetzung der maximal zulässigen, talseitigen Traufhöhe des Bebauungsplanes „Am Wehrholz/ Im Sur/ In der Trift - West“ grundsätzlich zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür gemäß des Bebauungsplanes vorliegen.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung von Gemeindestraßen
Der Stadtrat Kaisersesch hat beschlossen, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
a) Flur 11 Nr. 13/2 teilweise, Nr. 46/46 und Nr. 46/48 teilweise (Gerberaweg)
b) Flur 11 Nr. 13/2 teilweise, Nr. 46/47 und Nr. 46/48 teilweise (Sonnenblumen- und Rosenweg)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung einer Gemeindestraße
Der Stadtrat Kaisersesch hat beschlossen, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 14 Nr. 99/19 teilweise und Flur 14 Nr. 99/20
(Düngenheimer Weg)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Grundstücksangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Auftragsangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat in einer Auftragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Grundstücksangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat in einer Grundstücksangelegenheit eine Entscheidung getroffen.
Personalangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat in einer Personalangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie im Stadtbüro Kaisersesch eingesehen werden.