| Gremien | Ortsgemeinderat Eppenberg Ortsgemeinde Eppenberg |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Eppenberg |
| Sitzung am | 07.11.2024 |
| Sitzungsort | 56759 Eppenberg |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Eppenberg |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 20:37 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes Eppenberg
„Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Ortsgemeinde Eppenberg vom April 2024, aufgestellt durch das Planungsbüro Reihsner, Wittlich, zu.
Die weitergehenden Entscheidungen und Beschlüsse der Gemeinde zur Umsetzung der vorgesehenen und vorgeschlagenen gemeindlichen Maßnahmen erfolgen gesondert unter Berücksichtigung der konkreten Sachverhalte, Erfordernisse und der finanziellen Leistungsfähigkeit.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe eines Auftrages für die Baugrundbeurteilung im Rahmen des Ausbaus Wirtschaftsweg Zur Zung Ortsgemeinde Eppenberg
„Der Ortsgemeinderat Eppenberg beschließt, Angebote für eine Baugrunduntersuchung zum Ausbau des Wirtschaftsweges „Zur Zung“ in Eppenberg einzuholen und den Ortsbürgermeister zur ermächtigen, den Auftrag nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat, eine außerplanmäßige Ausgabe für die Baugrunduntersuchung zum Ausbau des Wirtschaftsweges „Zur Zung“ i.H.v. rd. 4.000,00 € brutto. Die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 5.4.1/2101.785330 in gleicher Höhe“.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Revierleitung im Forstrevier Hochpochten / Masburg
„Der Ortsgemeinderat Eppenberg beschließt die Besetzung des Revierleiters mit einer staatlichen Revierleitung.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Eppenberg hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.