Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sportplatzes“ der Ortsgemeinde Müllenbach einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom
Montag, 02.12.2024
bis einschließlich
Mittwoch, 22.01.2025
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Müllenbach - Offenlage des Bebauungsplanes „Sportplatz“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Beschreibung der Auswirkungen des Bebauungsplans und Erläuterungen einzelner Festsetzungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
| • | Ausgangssituation und derzeitige Nutzung des Plangebietes | |
| • | Aussagen zu Grünflächen, Waldflächen sowie zu Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft | |
| • | Niederschlagswasserbeseitigung | |
| • | Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie | |
| • | Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a. | |
|
| - Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung | |
|
| - Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bauleitplans berücksichtigt wurden | |
|
| - Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen | |
|
| - Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale | |
|
|
| • Biotoptypen, Flora und Fauna |
|
|
| • Fläche / Boden |
|
|
| • Wasser |
|
|
| • Klima/Luft |
|
|
| • Landschaft und die biologische Vielfalt |
|
|
| • Vorbelastungen |
|
| - Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes | |
|
| - Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt sowie auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter | |
|
| - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung | |
|
|
| • Beschreibung und Bewertung von Umweltauswirkungen |
|
| - Flächenbilanzierung | |
|
| - Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen | |
|
| - Artenschutzrechtliche Bewertung der Planung gemäß § 44 BNatSchG | |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell, 26.04.2024 (Hinweise in Bezug auf die Vorgaben der neuen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie zum ALEX-Infoblatt 28, Denkmalschutz, Immissionsschutz in Bezug auf die Lage innerhalb des Bauschutzbereiches des Fliegerhorstes Büchel) |
| • | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 30.04.2024 (Hinweise bezüglich ehemalig stattgefundenem Bergbau / Altbergbau in der Gemarkung Müllenbach sowie damit einhergehende Informationen zum Bodenschutz) |
| • | Forstamt Cochem, 02.04.2024 (Forstfachliche Bewertung zur Inanspruchnahme von Waldflächen und der Aufforstung von Flächen) |
| • | SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 02.05.2024 (Aussagen bzw. Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung) |
Plangebiet/Planumfang
Der Bebauungsplan „Sportplatz“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Müllenbach
Flur 4 Flurstücke 27 tlw., 52, 53 (Weg), 56 tlw. (Weg), 105 tlw. (Weg)
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.