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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 48/2022
Aus den Gemeinden
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SaSatzung der Ortsgemeinde Kaifenheim über die Aufhebung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Kaifenheimtzung der Ortsgemeinde Kaifenheim

Auf Grund des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, Seite 546) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), beide in der jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Kaifenheim am 27.09.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Kaifenheim

Flur 11 Nr. 49 teilweise

wird hiermit aufgehoben. Die vorgenannte Wegefläche ist in dem dieser Satzung beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet. Die Wegefläche wurde durch den Bebauungsplan „Am Weidcher Kreuz“ “ überplant und wird in Zukunft als Gemeindestraße gewidmet.

Kaifenheim, den 11.11.2022
Ortsgemeinde Kaifenheim
(Siegel)
Gerhard Mieden
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 21.11.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung
Bürgermeister