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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 48/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung - Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Mobilitätstankstelle

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Kaisersesch vom 09.11.2023 hat der Stadtrat Kaisersesch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Mobilitätstankstelle mit umweltfreundlichem, zukunftsweisendem Wasserstoff sowie konventionellen Kraftstoffen einschl. Systemgastronomie im Lagebereich zwischen Kläranlage Kaisersesch, A 48 und L 98 beschlossen.

Für die nachhaltige Etablierung des Förderprojektes Smart Quart soll der im Industrie- und Gewerbegebiet Kaisersesch produzierte Wasserstoff über eine Transport- und Speicherleitung in eine Mobilitätstankstelle mit umweltfreundlichem, zukunftsweisendem Wasserstoff sowie konventionellen Kraftstoffen einschl. Systemgastronomie eingebracht werden. Die Stadt Kaisersesch beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Kaisersesch, den 16.11.2023
Stadt Kaisersesch
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister