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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 48/2024
Aus den Gemeinden
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Widmung der Stadt Kaisersesch

Die innerhalb des Stadtgebietes von Kaisersesch befindlichen Gemeindestraßen

a) Flur 11 Nr. 13/2 teilweise, Nr. 46/46 und Nr. 46/48 teilweise (Gerberaweg)

b) Flur 11 Nr. 13/2 teilweise, Nr. 46/47 und Nr. 46/48 teilweise (Sonnenblumen- und Rosenweg)

werden hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhalten sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße

a)

beginnt an der bereits bestehenden Gemeindestraße Flur 5 Nr. 1678/4 (Amselweg). Sie verläuft in nordöstlicher Richtung über einen Teil der Straßenparzellen Flur 11 Nr. 13/2 und Nr. 46/48 sowie über die gesamte Straßenparzelle Flur 11 Nr. 46/46 und endet nach 221 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 11 Nr. 46/48.

b)

beginnt an der bereits bestehenden Gemeindestraße Flur 5 Nr. 1659/1 (Finkenweg). Sie verläuft in östlicher Richtung zunächst über einen Teil der Straßenparzellen Flur 11 Nr. 13/2 und Nr. 46/47 und verzweigt nach 65 m in zwei Teile. Teil 1 verläuft in nördlicher Richtung, über einen weiteren Teil der Straßenparzelle Flur 15 Nr. 46/47 und endet nach 80 m an den Baugrundstücken Flur 11 Nr. 46/39 und Nr. 46/40. Teil 2 verläuft in nordöstlicher Richtung über einen weiteren Teil der Straßenparzelle Flur 11 Nr. 46/47 und einen Teil der Straßenparzelle Flur 11 Nr. 46/48 und endet nach 196 m mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 11 Nr. 46/48.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan sind die Gemeindestraßen gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Stadt Kaisersesch festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 14.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister