| Gremien | Ortsgemeinderat Kail Ortsgemeinde Kail |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Kail |
| Sitzung am | 18.11.2024 |
| Sitzungsort | 56829 Kail |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kail |
| Sitzungsbeginn | 18:33 Uhr |
| Sitzungsende | 19:19 Uhr |
Tagesordnung:
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
Der Ortsgemeinderat Kail beschließt den Entwurf der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) als Satzung.
Die Satzung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung einer Gemeindestraße
„Der Ortsgemeinderat Kail beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 12 Nr. 54 teilweise, Flur 12 Nr. 55/3 teilweise,
Flur 12 Nr. 56 teilweise, Flur 12 Nr. 57/3 teilweise,
Flur 12 Nr. 60/1 teilweise, Flur 12 Nr. 61/2 teilweise,
Flur 12 Nr. 61/3 teilweise und Flur 12 Nr. 63/1 teilweise
(Auf dem Acker).“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags für die Lieferung und Montage eines cloudbasierten Systems zur zentralen Programmierung und Regelung des Heizsystems im Gemeindehaus Kail
„Der Ortsgemeinderat Kail beschließt, die Fa. H.-G. Germayer KG, Hauptstr. 29 a, 56829 Kail mit der Lieferung und Montage eines cloudbasierten Systems zur zentralen Programmierung und Regelung des Heizsystems im Gemeindehaus Kail gemäß deren Angebot-Nr.: A013830 vom 26.09.2024 zu beauftragen. Die Auftragssumme beläuft sich dabei auf einen Betrag in Höhe von 2.009,54 € -brutto-. Zudem beschließt der Ortsgemeinderat die im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahme sowie die weiterhin zum Ausgleich des aktuell bestehenden Fehlbetrags bei dieser Buchungsstelle nötigten Mittel in Höhe von rd. 2.500,00 € überplanmäßig bereitzustellen, wobei deren Deckung aus Mitteln des Deckungskreises (Unterhaltung Schutzhütte, Friedhof sowie Straßen und Wege) in gleicher Höhe erfolgt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab 2025
Der Ortsgemeinderat Kail hat die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab 2025 beschlossen. Der genaue Wortlaut der Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch eingesehen werden.